Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der WEIMER AI LLC (im Folgenden „Auftragnehmer") und dem Kunden über Beratungs-, Konzeptions-, Design- und Implementierungsleistungen im Bereich KI-gestützter Produkte und Anwendungen sowie über die Überlassung eigener Softwareprodukte des Auftragnehmers zur Nutzung.
§ 2 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung eines Angebots oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Leistungen können die Erstellung individueller Lösungen, die Überlassung von Lizenzprodukten oder eine Kombination aus beidem umfassen. Änderungen während der Projektlaufzeit bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ressourcen bereit. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern Fristen entsprechend.
§ 5 Vergütung & Zahlung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
§ 6 Nutzungsrechte an Individualleistungen
Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den eigens für ihn erstellten individuellen Bestandteilen der Leistung. Bestehende Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.
§ 7 Vorbestehende und wiederverwendbare Bestandteile
Rechte an Bestandteilen, die der Auftragnehmer bereits vor dem Auftrag entwickelt hat oder unabhängig vom konkreten Auftrag entwickelt — insbesondere Bibliotheken, Frameworks, Vorlagen, Modelle, Prompts und wiederverwendbare Softwarebausteine — verbleiben beim Auftragnehmer. Soweit solche Bestandteile in die Leistung einfließen, erhält der Kunde daran ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht im Rahmen der vertragsgegenständlichen Nutzung. Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, diese Bestandteile sowie allgemeines Know-how, Methoden und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit auch für andere Kunden zu verwenden.
§ 8 Lizenzprodukte
Stellt der Auftragnehmer eigene Standard-Softwareprodukte — etwa Anwendungen, Plug-ins oder Werkzeuge — zur Nutzung bereit, erhält der Kunde daran ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Laufzeit der Lizenz beschränktes Nutzungsrecht. Die Rechte am Produkt selbst verbleiben beim Auftragnehmer. Umfang, Laufzeit und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder aus ergänzenden Lizenzbedingungen. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Bearbeitung über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist nicht gestattet.
§ 9 KI-gestützte Leistungen und Ergebnisse
Die Leistungen können den Einsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz umfassen. Deren Ergebnisse werden statistisch erzeugt; eine bestimmte Ausgabe, ihre inhaltliche Richtigkeit oder ihre Eignung für einen bestimmten Zweck können nicht zugesichert werden. Der Kunde ist verpflichtet, KI-generierte Ergebnisse vor ihrer Verwendung, insbesondere vor einer Veröffentlichung oder einem Vertrieb, inhaltlich und rechtlich zu prüfen. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass an KI-generierten Inhalten je nach Ausgestaltung kein urheberrechtlicher Schutz entstehen kann. Setzt der Kunde eine gelieferte Lösung im eigenen Namen ein, verantwortet er die Einhaltung der für seinen Einsatz geltenden Vorschriften.
§ 10 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 11 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
§ 12 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht des Bundesstaates Florida, USA. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Fort Lauderdale, Florida. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.